Naturheilpraxis |
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Sehr geehrte Patientin!
Sehr geehrter Patient! Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) wurde erstmals seit 1988 der allgemeinen Kostenentwicklung angepaßt. Das heißt, daß sich die Behandlungsgebühren geringfügig erhöhen, oder z.B. bei einigen Laborleistungen etwas niedriger sind als bisher. Bei der Rechnungserstellung in unserer Praxis werden diese neuen Gebührensätze automatisch berücksichtigt. Sollte es trotz der größten Sorgfalt unsererseits zu Beanstandungen Ihres Kostenträgers (Beihilfe/Versicherung/Beamtenkasse) kommen, bitten wir um Mitteilung. Wegen des unterschiedlichen Verhaltens der Versicherer in der Bewertung und Erstattung von Naturheilverfahren, z.B. in Bezug auf die wissenschaftliche Anerkennung einiger Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, kann es passieren, daß Leistungen gekürzt oder gar nicht erstattet: werden. Unsere Behandlungsleistungen müssen sich im Interesse der Patienten an der Notwendigkeit und am sinnvollen Einsatz bewährter Verfahren orientieren. Das Erstattungsverhalten der Versicherungen spielt hierbei eine untergeordnete Rolle. : Mit freundlichen Grüßen Michael Rau P.S. Bitte beachten Sie: in den vorliegenden Leistungstabellen erstatten nach Spalte 3 folgende Privatversicherungen:: Continentale, Debeka, DBV-Partner, Vereinte, Savag. Nach Spalte 1/2 alle anderen privaten Krankenversicherungen. Für Mitteilungen gegenteiliger Erfahrungen Ihrerseits wären wir sehr Dankbar. |
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| Letzte Änderungen am 05.05.2006 (vorher 2x 2002, 3x 2001, 2x 2000, 1x 1999 und 2x 1998) Erstellt von Michael Rau |
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