Naturheilpraxis |
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Im offiziellen Text der GebüH85 haben wir in roter Schrift Anmerkungen (1) angebracht, um den Leser Hinweise zu geben, wie unser Komentar zu den Texten aus dem Jahre 1985 lautet. Sie finden Sie am Ende im Anschluss an den offiziellen Text. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH 85) (Offizieller Text) Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlungen zustande kommen. Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611 - 630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612 Abs. 2). Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). (1) Die Gewährung der Vergütung ist nicht von einem Heilerfolg abhängig, es besteht jedoch für den Heilpraktiker die Verpflichtung zu einer gewissenhaften Behandlung unter Beachtung der Aufklärungs- und Sorgfaltspflicht. In einer unter den in der Bundesrepublik Deutschland niedergelassenen Heilpraktikern durchgeführten Umfrage wurde die Höhe des durchschnittlich festgestellten Honorarrahmens ermittelt. Die Auswertung der ermittelten Honorare fand ihren Niederschlag im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das GebüH ist also keine Gebührentaxe (2), sondern ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütungen, welches als Berechnungshilfe bei der Rechnungserstellung dient. Sofern die Höhe des Honorars vor der Behandlung nicht ausdrücklich vereinbart wurde, kann der Patient davon ausgehen, dass sie sich im Rahmen der im GebüH enthaltenen Beträge bewegt. |
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Leistungsübersicht (Offizieller Text)
1-10 Allgemeine Leistungen
Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 4 wird nur als alleinige Leistung von der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Anmerkung: Eine Leistung nach Ziffer 5 wird nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet. Anmerkung: Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch Aushang festgesetzte Zeit, selbst wenn sie nach 20 Uhr festgesetzt ist. Eine Berechnung des Honorars nach Ziff. 6 bis 8 kann also nur dann erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten Zeiten stattfand und der Patient nicht schon vor Ablauf der selben im Wartezimmer anwesend war. Ebenso können für Sonn- und Feiertage nicht die dafür vorgesehenen erhöhten Honorare zur Berechnung kommen, wenn der Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an Sonn- und Feiertagen Sprechstunden hält. 3.60 bis 15.50 Euro 11.2 Ausführlicher Krankheitsbericht, oder Gutachten (pro DIN A4 engzeilig maschinengeschrieben)10.30 bis 20.50 Euro 11.3 Individuell ausgefertigter schriftlicher Diätplan bei Ernährungs- und Stoffwechselstörungen10.50 bis 26.- Euro Anmerkung: Die Vervollständigung vorgefertigter Diätpläne ist nicht berechnungsfähig bis zu 3.10 Euro Anmerkung: Die einfache qualitative Untersuchung auf Zucker und Eiweiß sowie die Bestimmung des pH-Wertes und des spezifischen Gewichts ist nicht berechnungsfähig 12.2 Harnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben auf welchen Stoff untersucht wurde z.B. Zucker usw.)bis zu 4.60 Euro 12.4 Harnuntersuchung, nur Sedimentbis zu 4.60 Euro 12.5 Carzinochrom-Reaktion (CCR) unwibis zu 17.90 Euro 12.7 Blutstatus (nicht neben Ziffer 12.9, 12.10, 12.11)bis zu 18.- Euro 12.8 Blutzuckerbestimmungbis zu 8.- Euro 12.9 Hämoglobinbestimmungbis zu 5.50 Euro 12.10 Differenzierung des gefärbten Blutausstrichsbis zu 7.70 Euro 12.11 Zählung von Leuko- und Erythrozytenbis zu 5.50 Euro 12.12 Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit (BKS)einschließlich Blutentnahmebis zu 6.- Euro 12.13 Einfache mikroskopische und/oder chemische Untersuchung der Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen auch mit einfachen oder schwierigen Färbeverfahren sowie Dunkelfeld, pro Untersuchung*bis zu 9.50 Euro 12.14 Aufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen je nach Umfang (z.B. Enzymdiagnostik, Nierenchemie, Blutserumchemie, Stuhlchemie, Elektrolyse, Elektrophorese, Fermentchemie)* pro Einzeluntersuchungbis zu 10.50 Euro 12.15 Kristallographie, Photometrie, pro Einzeluntersuchung* unwibis zu 10.50 Euro *Anmerkung: Die Art der Untersuchung bei Ziffer 12.13, 12.14 oder 12.15 ist anzugeben 10.50 bis 31.- Euro Anmerkung: Die Art der Untersuchung ist anzugeben 5.20 bis 10.50 Euro 14.2 Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes5.20 bis 10.50 Euro Anmerkung: Eine Leistung der Ziffer 14.1 kann nicht neben der Ziffer 1, oder der Ziffer 4 berechnet werden. Leistungen der Ziffer 14.1 und 14.2 können nicht nebeneinander berechnet werden 14.3 Grundumsatzbestimmung nach Read5.20 bis 8.- Euro 14.4 Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der Atemgasuntersuchung10.30 bis 26.- Euro 14.5 Prüfung der Lungenkapazität (Spirometrische Untersuchung)10.50 bis 20.50 Euro 14.6 Elektrokardiogramm mit Phonokardiogramm und Ergometrie, vollständiges Programm26.- bis 51.50 Euro 14.7 Elektrokardiogramm mit Standardableitungen, Goldbergableitungen, Nehbsche Ableitungen, Brustwandableitungen20.50 bis 31.- Euro 14.8 Oszillogramm-Methoden5.20 bis 25.50 Euro 14.9 Spezielle Herz-Kreislauf-Untersuchungen10.50 bis 25.50 Euro Anmerkung zu Ziffer 14.9: Nicht neben der Ziffer 1, oder der Ziffer 4 berechenbar 14.10 Ultraschall-Gefäßdoppler-Untersuchung zur peripheren Venendruck und/oder Strömungsmessungbis 11.30 Euro 5.50 bis 15.50 Euro 15.2 Vergrößerungen sowie Farbaufnahmen werden zum handelsüblichen Preis in Rechnung gestellt unwiAnmerkung:Photographische Aufnahmen der Iris oder andere photographische Aufnahmen, die zu diagnostischen Zwecken notwendig sind, sind zuvor mit dem Patienten zu vereinbaren. Photoaufnamen, die Studienzwecken des Heilpraktikers dienen, können nicht in Rechnung gestellt werden. 10.50 bis 26.- Euro 16.2 Segment-, Maximaldiagnostik, u.ä.* unwi5.20 bis 20.50 Euro 16.3 Bioelektrische Funktionsdiagnostik* unwi15.50 bis 41.- Euro 16.4 Hautwiderstandsmessung*5.20 bis 26.- Euro *Anmerkung: Art und Ziel der Untersuchung ist anzugeben 5.20 bis 26.- Euro Anmerkung: Die neurologische Untersuchung wird grundsätzlich nur durchgeführt, wenn sie für den Heilzweck oder die Sicherung der Diagnose oder die Beobachtung des Heilverlaufes erforderlich scheint 18-23 Spezielle Behandlungen 5.50 bis 10.50 Euro 18.2 Heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit sie in zeitlicher Hinsicht das gewöhnliche Maß einer Behandlung überschreiten unwi8.- bis 26.- Euro 15.50 bis 26.- Euro 19.2 Psychotherapie von 50-90 Minuten Dauer26.- bis 46.- Euro 19.3 Ausstellung eines psychodiagnostischen Befundes15.50 bis 38.50 Euro 19.4 Psychotherapeutisches Gutachten je zweizeiliger Schreibmaschinenseitenbis 15.50 Euro 19.5 Psychologische Exploration mit eingehender Beratung15.50 bis 46.- Euro 19.6 Anwendung verschiedener Testverfahren (Die Art des psychologischen Testverfahrens ist anzugeben)15.50 bis 38.50 Euro 19.7 Behandlung von Störungen der Sprechorgane je Sitzung10.50 bis 31.- Euro Anmerkung: Die Honorare für eine ausgedehnte Spezialbehandlung von Sprechangst-Neurosen (Stottern), Honorare für spezielle ausgedehnte Sprechlehrkurse, Kurse der Entwöhnungsbehandlung usw. sind besonders zu vereinbaren. 19.8 Behandlung einer Einzelperson durch Hypnose15.50 bis 26.- Euro 13.- bis 31.- Euro 20.2 Nervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u.a., Spezialnervenmassage8.- bis 15.50 Euro 20.3 Bindegewebsmassage8.- bis 20.50 Euro 20.4 Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)5.50 bis 10.50 Euro 20.5 Großmassage10.50 bis 18.- Euro 20.6 Sondermassagen (Unterwasserdruckstrahlmassage, Lymphdrainage, Schrägbettbehandlung, Fußreflex, u.a.)10.50 bis 20.50 Euro 20.7 Behandlung mit physikalischen oder medicomechanischen Apparaten10.50 bis 26.- Euro 20.8 Einreibungen zu therapeutischen Zwecken auf die Haut5.50 bis 8.- Euro 10.30 bis 26.- Euro 21.2 Moxibustionen, Elektroakupunktur, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte unwi5.20 bis 15.50 Euro 5.50 bis 13.- Euro 5.20 bis 15.50 Euro 24-30 Blutentnahme - Injektionen - Infusionen - Hautableitungsverfahren 10.30 bis 13.- Euro 24.2 Eigenharninjektion unwi5.20 bis 13.- Euro bis 5.20 Euro 25.2 Injektion, intramuskulärbis 5.20 Euro 25.3 Injektion, intravenös, intraarteriellbis 7.70 Euro 25.4 intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung) pro Sitzung7.20 bis 13.- Euro 25.5 Injektion, intrartikulär5.20 bis 15.50 Euro 25.6 Neural- und segmentgezielte Injektion nach Hunecke7.70 bis 26.- Euro 25.7 Infusionbis 8.70 Euro 25.8 Dauertropfinfusionbis 12.80 Euro Anmerkung: Für die bei der Infusionen gegebenenfalls eingebrachten Medikamente werden nur die nachweisbaren Eigenkosten, unter Angabe von Art und Menge der verbrauchten Präparate, von den Leistungsträgern erstattet. 25.9 Gasmischinjektionen (z.B. Ozon oder Sauerstoff), intramuskulär unwi7.70 bis 13.- Euro 25.10 Gasmischinjektionen, intraarteriell unwi13.- bis 26.- Euro 25.11 HOT-Behandlung (Hämatogene Oxidationstherapie) unwi26.- bis 51.- Euro bis 3.60 Euro 26.2 Aderlaßbis 12.80 Euro 10.50 bis 31.- Euro 27.2 Skarifikation der Haut5.50 bis 10.50 Euro 27.3 Setzen von Schröpfköpfen, unblutig5.20 bis 8.- Euro 27.4 Setzen von Schröpfköpfen, blutig10.50 bis 20.50 Euro 27.5 Schröpfkopfmassage einschließlich Gleitmittel unwi5.20 bis 10.50 Euro 27.6 Anwendung von Saugapparate für ganze Extremitäten unwi10.50 bis 26.- Euro 27.7 Setzen von Fontanellen5.20 bis 15.50 Euro 27.8 Setzen von Cantharidenblasen5.20 bis 10.50 Euro 27.9 Reinjektion des Blaseninhaltes aus Ziffer 27.85.20 bis 10.50 Euro 27.10 Anwendung von Pustulantien5.20 bis 10.50 Euro 27.11 Baunscheidtieren unwi10.30 bis 20.50 Euro 27.12 Biersche Stauung5.20 bis 8.- Euro 7.70 bis 15.50 Euro 28.2 Behandlung mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig10.30 bis 20.50 Euro 8.- bis 15.- Euro 8.- bis 15.50 Euro 30.2 Anwendung der Beutelbegasung für ganze Extremitäten mit Ozon oder Sauerstoff10.30 bis 36.- Euro 31-33 Wundversorgung, Verbände und Verwandtes 5.20 bis 13.- Euro 31.2 Entfernung von Aknepusteln, pro Sitzung5.20 bis 10.50 Euro 5.20 bis 10.50 Euro 32.2 bei einer größeren und verunreinigten Wunde10.30 bis 15.50 Euro 5.20 bis 15.50 Euro 33.2 elastische Stütz- und Pflasterverbände*5.20 bis 15.50 Euro 33.3 Kompressions- und Zinkleimverband5.20 bis 13.- Euro *Anmerkung: Materialien kommen zum Gestehungspreis zur Berechnung 10.50 bis 18.- Euro 34.2 Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule15.40 bis 18.- Euro Anmerkung: Bei einem mehr als dreimaligen gezielten Eingriff an der Wirbelsäule, kann der Leistungsträger eine Begründung verlangen. 7.70 bis 15.50 Euro 35.2 des Schultergelenkes15.40 bis 26.- Euro 35.3 des Vorderarmes, der Handgelenke, des Oberschenkels, des Unterschenkels und der Fußgelenke15.40 bis 26.- Euro 35.4 des Schlüsselbeins und der Kniegelenke5.20 bis 15.50 Euro 35.5 des Daumens5.20 bis 13.- Euro 35.6 einzelner Finger und Zehen5.20 bis 13.- Euro 36.1 Leitung eines ansteigenden Vollbades 5.20 bis 15.50 Euro 36.2 Leitung eines ansteigenden Teillbades5.50 bis 8.- Euro 36.3 Spezialdarmbad (subaquales Darmbad)7.70 bis 23.- Euro 36.4 Kneippsche Güsse5.50 bis 8.- Euro 5.50 bis 8.- Euro 37.2 Ganzheißluftbad, z.B. Rumpf oder Beine8.- bis 10.50 Euro 37.3 Heißluftbad im geschlossenen Kasten5.20 bis 10.50 Euro 37.4 Elektrisches Vierzellenbad8.- bis 13.- Euro 37.5 Elektrisches Vollbad7.70 bis 13.- Euro 8.- bis 15.50 Euro 38.2 Paraffinpackung, örtliche8.- bis 15.50 Euro 38.3 Paraffinganzpackung10.50 bis 23.- Euro 38.4 Kneippsche Wickel und Ganzpackungen, Prießnitz- und Schlenzpackungen10.50 bis 31.- Euro Anmerkung: Alle nicht aufgeführten Bäder und Packungen evtl. unter Verwendung verschiedener Apparate werden nach vergleichbaren Positionen berechnet 5.50 bis 8.- Euro 39.2 Ganzbestrahlung7.70 bis 10.50 Euro 39.4 Faradisation, Galvanisation und verwandte Verfahren (Schwellstromgeräte)5.50 bis 15.50 Euro 39.5 Anwendung von Influenzmaschinen5.50 bis 10.50 Euro 39.6 Anwendung von Heizsonnen (Infrarot)5.50 bis 8.- Euro 39.7 Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen5.20 bis 10.50 Euro 39.8 Behandlung mit hochgespannten Strömen, Hochfrequenzströmen in Verbindung mit verschiedenen Apparaten5.50 bis 15.50 Euro 39.9 Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellen- und Mikrowellenbehandlung8.- bis 18.- Euro 39.10 Magnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten* unwi10.50 bis 20.50 Euro *Anmerkung: Wissenschaftlich allgemein anerkannt nur bei:
5.50 bis 31.- Euro 39.12 Niederfrequente Reizstromtherapie, z.B. Jono-Modulator5.50 bis 26.- Euro 39.13 Ultraschallbehandlung5.50 bis 15.50 Euro unwi = nicht wissenschaftlich anerkannt |
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Allgemeine Grundsätze (Offizieller Text) Eine Rechnungserstellung hat korrekt im Sinne der Nebenpflichten aus dem Behandlungsvertrag (3) zu erfolgen. Die Rechnung muss in ihrer Form sowohl für den Zahlungspflichtigen, als auch für den möglichen Kostenträger übersichtlich und nachvollziehbar sein. Hierbei sind insbesondere anzugeben: a.Vor- und Zuname sowie die vollständige Adresse des Patienten b.die vollständige Diagnose (4) Hierbei sind für alle im entsprechenden zeitlichen Zusammenhang durch den Heilpraktiker festgestellten und/oder behandelten Krankheiten, Beschwerden oder Unfallfolgen die entsprechenden Diagnosen in nachvollziehbarer Form anzugeben, so dass sich ein erkennbarer Zusammenhang zu allen Behandlungsmaßnahmen sowie den verordneten oder verwendeten Arzneimitteln ergibt. c.jede Einzelleistung mit der entsprechenden GebüH-Ziffer (5) d.jeder Einzelbetrag der entsprechenden Leistung (6) e.jeder Leistungskomplex mit dem entsprechenden Datum (7) Im Rahmen seines ganzheitlichen Behandlungszieles wendet der Heilpraktiker die notwendigen Verfahren an, die zu einer diagnostischen Abklärung und einer entsprechenden therapeutischen Beeinflussung des jeweiligen Krankheitsgeschehens notwendig sind. Für die Anwendung von Injektions- und Infusionspräparaten bei erstattungsberechtigten Patienten ist die folgende Anmerkung zu beachten: Nach § 4 Abs. 3 der Musterversicherungsbedin- gungen der privaten Krankenversicherungen werden Arzneimittel grundsätzlich nur dann erstattet, wenn sie vom Behandler verordnet und vom Patienten aus der Apotheke bezogen werden. Ohne Rechtspflicht erstatten einige Kostenträger Arzneimittelkosten auch dann, wenn nicht der Patient das Arzneimittel (ggf. Ampullen) aus der Apotheke bezieht, sondern lediglich einzelne Ampullen aus Praxisvorräten verwendet werden und diese mit Namen und Preis auf der Rechnung erscheinen. Die Arzneimittel sollten aus rechtlichen Gründen, auf der Rechnung von den persönlichen Leistungen gesondert als AUSLAGEN ausgewiesen werden. Ampullen, die ohne gesonderte Berechnung zur Anwendung kommen, sind ebenfalls namentlich zu benennen. Fremdleistungen, wie Kosten eines Fremdlabors, soweit der Heilpraktiker Laboruntersuchungen nicht im eigenen Labor oder als Gesellschafter einer Laborgemeinschaft erbringt, sind nur mit dem Gestehungspreis berechenbar. Verauslagte Arzneimittel, wie Ampullen, Infusionsflaschen oder sonstige Materialien, können ebenso nur mit dem Gestehungspreis zur Berechnung kommen. Alle Fremdleistungen sind auf der Rechnung grundsätzlich vom übrigen Honorar getrennt als AUSLAGEN auszuweisen. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (8) sind nicht gesondert berechnungsfähig: Porto- und Versandkosten innerhalb einer Laborgemeinschaft, Kleinmaterialien wie Zellstoff- und Mulltupfer, Schnellverbandmittel, Verbandspray, Einmalspatel und -stäbchen, Wattestäbchen, Gummifingerlinge, kleine Mull- und Zellstoffkompressen. (Werden wegen der Besonderheit des Falles größere Mengen Mull oder Zellstoff benötigt, können diese mit dem Gestehungspreis (9) zur Berechnung kommen). Mittel zur Oberflächenanaesthesie, Desinfektions- und Reinigungsmittel, Augen-, Ohren- und Nasentropfen, Puder und Salben sowie geringwertige Arzneimittel zur sofortigen Anwendung. Einmalartikel, wie: Einmalspritzen, Einmalkanülen, Einmalhandschuhe, Einmalkatheter, Einmaldarmrohre. Leistungen, die nicht im GebüH enthalten sind, können entsprechend einer ähnlichen Leistung im GebüH berechnet werden. Eine verständliche Beschreibung dieser Leistung kann erforderlich sein. Die Kennzeichnung der analogen Leistung mit einem "A" zur entsprechenden Ziffer ist möglich. Sofern keine analoge Leistungsziffer gegeben ist, kann die Leistung ohne GebüH-Ziffer mit einer Leistungsbeschreibung dargelegt werden. Das zitieren aus anderen Leistungsverzeichnissen ist möglich.(10)
Was wir dazu meinen... 1,2 3 4 5, 6, 7 8 9 10 Quellen: GebüH Originalausgabe, med-con
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Letzte Änderungen am 05.05.2006 (vorher 3x 2002, 3x 2001, 2x 2000, 2x 1999 und 2x 1998) Erstellt von Michael Rau |
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